Behandlungspflege


Behandlungspflege wird vom behandelnden Arzt angeordnet. Unter Behandlungspflege werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Kosten werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.


Zu den Maßnahmen der Behandlungspflege zählen folgende Leistungen:

Ohne Pflegegrad möglich: Häusliche Krankenpflege


Verbandswechsel

Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen

Wundbehandlung

Injektionen / Infusionen

Parenterale Ernährung über Portkatheter

Medikamentengabe

Blutzuckermessung

Blutdruckkontrollen

Versorgung bei PEG

Versorgung von Drainagen

u.v.m.

Können die Leistungen nicht selbst oder durch im Haushalt lebende Angehörige erbracht werden, stellt der Arzt zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung oder zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, mit der Sie uns als Ihren ambulanten Pflegedienst beauftragen können. Die Verordnung muss der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Gerne übernehmen unsere qualifizierten Pflegekräfte die von Ihrem Arzt verordneten Maßnahmen. Wir stehen mit Ihrem Hausarzt in engem Kontakt und besprechen mit ihm die genaueren Details Ihrer Behandlung.

Und wir übernehmen auch die erforderlichen Formalitäten der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenkasse.